Ehrenamt

Betreuung – ein anspruchvolles Ehrenamt mit Verantwortung für einen anderen Menschen!

Ein paar Antworten auf die wichtigsten Fagen für oder gegen die Entscheidung zur Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung:

Wen würde ich betreuen?
Mit einer ehrenamtlichen Betreuung soll und darf die ehrenamtliche Person nicht überfordert werden. Deshalb werden für ehrenamtlich geführte Betreuungen häufig Fälle mit einem geringen Schwierigkeitsgrad bzw. einem geringerem Betreuungsaufwand vorgeschlagen – häufig Betreute, die in einem Heim wohnen. Bei der Wahl der Person, die Sie betreuen, werden Sie aktiv einbezogen sowie bei der Kontaktaufnahme mit der Person begleitet.

Welche Voraussetzungen brauche ich?
– Lebenserfahrung
– gesunder Menschenverstand
– Kooperationsfähigkeit
– Interesse am Mitmenschen

Welche Aufgaben hat ein ehrenamtlicher Betreuer?
Die Aufgabenbereiche werden je nach Notwendigkeit vom Betreuungsgericht festgelegt. Dazu können zählen:
– in jedem Fall ein persönlicher Kontakt zum Betreuten
– Begleitung zum Arzt
– sofern Einwilligungen in Heilbehandlung durch den Betreuten nicht mehr möglich
– Kontoführung
– Wohnungsangelegenheiten bzw. Heimangelegenheiten
– Behördengänge
– Geltendmachung von Ansprüchen
– Vertretung in Geschäftsbeziehungen

Brauche ich Fachwissen?
Das notwendige Fachwissen wird durch fortlaufende Angebote der Betreuungsvereine vermittelt. Die Betreuungsvereine bzw. die Betreuungsbehörde/-stellen und die Gerichte stehen als Ansprechpartner immer an Ihrer Seite.

Bin ich bei der Ausübung meiner Aufgaben versichert?
Ja, bei der Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind Sie über das Land Thüringen unfall- und haftpflichtversichert.

Habe ich durch dieses Ehrenamt Vorteile?
Sie haben zumindest keine finanziellen Nachteile, denn Sie erhalten für jede Betreuung pauschal 425 € pro Jahr als Aufwandsentschädigung für die Kosten, die durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit anfallen, wie z. B. für Fahrtkosten, Porto und Telefon. Höhere Aufwendungen können ggf. geltend gemacht werden.

Wie kann ich ehrenamtlicher Betreuer werden?
Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden vermitteln Ihnen eine eherenamtliche Betreuung.