Was ist rechtliche Betreuung?
Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer als Hilfe beim Regeln von rechtlichen und tatsächlichen Angelegenheiten vom Betreuungsgericht bestellt wird, welcher in einem genau festgelegten Rahmen für sie handelt. Betreuung regelt möglichst unter Beteiligung und den Wünschen der Betreuten entsprechend alle Angelegenheiten zu deren Wohl. Der Betreuer ist Vertreter, Unterstützer und Beistand des Betreuten.
Typische Situationen, die Betreuung notwendig machen?
- Bisheriger Unterstützer fällt aus (Tod, Scheidung des Ehepartners, Wegzug der Kinder, Hilfebedürftigkeit auch des Unterstützers)
- Ersterkrankung der Psyche
- Alterserkrankungen des Körpers oder der Psyche
- Externe Anregung wegen Störungen im Geschäftverkehr durch Nachbarn, Vermieter, Gläubiger
- Externe Anregung durch Klinik und Heimträger aus versorgungsrechtlichen und vertragsrechtlichen Gründen
- Auftreten eines gravierenden Ereignisses wie psychische Auffälligkeit, Wohnungsverlust, Zimmerbrand, Selbstmordversuch, Unterversorgung in der Wohnung etc.
- Unterstützungsbedarf bei Ämter- oder Gerichtsangelegenheiten wird ermittelt (Überforderung des Betroffenen mit Aufgabenerledigung)
Typische Aufgaben einer Betreuung:
- Vertrauensverhältnis und persönlichen Kontakt aufbauen
- Sicherung des Vermögens und Geldanlagen vor unberechtigtem Zugriff
- Sicherung des Lebensunterhalts sowie Erstellung eins Haushaltsplans
- Sicherung der Gesundheitsversorgung
- Sicherung von rechtlichen Ansprüchen
- Anzeigen der rechtlichen Vertretung bei (bisher unzufriedenstellend gelaufenen) Verträgen
- Schuldenaufstellung sowie Aushandeln von Entschuldung
- Abwehr von unberechtigten Forderungen
- Wohnungs- und Heimplatzsuche
- Unterstützungsmanagement mit Kooperationspartnern und Institutionen (Abklären von Kompetenzen und Aufgaben, gemeinsame Erstellung eines Hilfeplans
Wer kann eine Betreuerbestellung anregen und wo?
- Jeder Bürger kann für eine natürliche Person eine Betreuung anregen.
- Die Anregung erfolgt beim örtlich zuständigen Betreuungsgericht. Wie verläuft das gerichtliche Verfahren?
- Der Betreuungsrichter fordert ein (fach-)ärztliches Gutachten sowie einen Sozialbericht der Betreuungsstelle/-behörde an. •Anschließend wird mit dem Betroffenen eine richterliche Anhörung durchgeführt, in deren Folge der Richter einen Beschluss fasst.
- Es kann ein Betreuer mit den entsprechenden Aufgabenkreisen bestellt oder das Verfahren eingestellt werden.
- Vorrangig wird ein geeigneter Betreuer aus der Familie oder dem Bekanntenkreis bestellt.
- Nur wenn aus der Familie keine geeignet Person zur Verfügung steht, wird auf einen ehrenamtlichen, einen Berufsbetreuer oder Mitarbeiter eines Betreuungsvereins zurückgegriffen.