Stellungnahme zur neuen Grundsicherung aus betreuungsrechtlicher Sicht

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

1. Verschärfung der Sanktionen und Leistungseinstellungen

Die geplanten Regelungen zur Deckelung der Unterkunftskosten, zu verschärften Sanktionen sowie zur vollständigen Leistungseinstellung bei sogenannter „Nicht-Erreichbarkeit“ sind aus Sicht rechtlicher Berufsbetreuer*innen äußerst problematisch. Viele betreute Menschen – insbesondere Personen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen sowie Menschen in psychosozialen Krisen – können häufig die Anforderungen des Jobcenters nicht durchgängig erfüllen.

Bereits heute fällt es Jobcentern schwer, diese Personengruppen angemessen zu unterstützen. Eine vollständige Einstellung von Leistungen kann gravierende Folgen haben – beispielsweise, wenn sich eine alleinstehende und handlungsunfähige Person über Wochen in stationärer Behandlung befindet. Betreuungsverfahren dauern häufig mehrere Monate. Eine Leistungsunterbrechung durch eine unterstellte „Nicht-Erreichbarkeit“ mit Wegfall des Krankenversicherungsschutzes ist in solchen Fällen sozial nicht vertretbar.

Auch stellt sich die Frage, wie künftig ein Jobcenter verwaltungsrechtlich wirksam einer nicht erreichbaren Person per Bescheid die Einstellung der Leistung infolge von “Nicht-Erreichbarkeit“ zustellen kann bzw. ob hierfür zuvor die betreuungsgerichtliche Bestellung eines Abwesenheitspflegers erforderlich ist.

2. Risiko existenzieller Notlagen

Die geplanten Regelungen erhöhen die Gefahr von:

  • Miet- und Energieschulden
  • Zwangsräumungen und Wohnungslosigkeit
  • Verlust des Krankenversicherungsschutzes
  • Verschärfung psychischer oder sozialer Krisen

Diese Entwicklungen werden nicht nur das Leben der Betroffenen massiv belasten, sondern auch Folgekosten für Kommunen, Wohnungswirtschaft, Krankenversicherungen und Justiz verursachen.

3. Auswirkungen auf das Betreuungssystem

Die Verschärfungen im SGB II und die Folgen werden absehbar zu einem Anstieg an Betreuungsnotwendigkeit bzw. Betreuungsverfahren führen – etwa durch Schuldenregulierung, Klage- und Widerspruchsverfahren, Obdachlosigkeit sowie die schwieriger werdende Wohnungssuche. Dieser Mehrbedarf an Betreuerbestellungen trifft auf ein bereits jetzt angespanntes System: In einigen Regionen besteht bereits ein deutlicher Mangel an beruflichen Betreuer*innen, der sich in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels und prekärer Betreuervergütung weiter verschärfen wird.

Betreuungsbehörden müssen als Ausfallbürginnen bei Betreuermangel Betreuungen übernehmen, was auch für die kommunale Verwaltung zu erheblichen Mehrbelastungen führen wird.

4. Belastungen bestehender Betreuungen

Für bereits betreute Leistungsberechtigte mit Bürgergeldbezug wird der Aufwand ebenfalls steigen. Besonders die Absenkung der anerkannten Unterkunftskosten trifft viele Menschen, die bereits heute häufig auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind. Zunehmende erforderliche Umzüge sind angesichts des angespannten Wohnungsmarkts kaum realisierbar. Infolge der neuen Vermieter-Pflichten wird die Bereitschaft in der Wohnungswirtschaft sinken, Grundsicherungsempfängern Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

5. Appell

Die LAG Betreuungsvereine Thüringen fordert die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die geplanten Verschärfungen im SGB II hinsichtlich ihrer sozialen Sinnhaftigkeit sowie der zu erwartenden Folge- und Nebenkosten zu überprüfen.

Ein Grundsicherungsgesetz muss existenzielle Sicherheit gewährleisten und Teilhabe ermöglichen. Nicht-Erreichbarkeit kann lediglich auf mangelnde (rechtliche) Handlungsfähigkeit zurückzuführen sein. Der vorliegende Entwurf enthält keine ausreichenden Schutzmechanismen für Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen und setzt diese ohnehin vulnerable Gruppe einem erhöhten Risiko behördlicher Willkür aus.

30 Jahre LAG – Jubiläumsveranstaltung

Feier zum 30-jährigen Jubiläum der LAG Betreuungsvereine in Thüringen e.V. am 19.09.2025 im Haus Dacheröden in Erfurt

In unserer Festveranstaltung stand das Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung im Mittelpunkt. Ein besonderes und anspruchsvolles Ehrenamt mit viel Verantwortung für andere Menschen.

Sieben ehrenamtliche Betreuer*innen der Thüringer Betreuungsvereine wurden mit dem Ehrenamtszertifikat der Thüringer Ehrenamtsstiftung für ihre herausragende langjährige ehrenamtliche Tätigkeit als rechtliche Betreuer*innen geehrt.

Zudem wurden langjährige sechs Vorstandmitglieder und Gründungsmitglieder der Betreuungsvereine für ihre ehrenamtliche Vorstandstätigkeit durch die LAG gewürdigt.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von dem neuen LAG-Vorsitzenden, Herr Dominik Gothe (Betreuungsverein e.V. Weimar). Die Schirmherrschaft für unsere Jubiläumsveranstaltung hatte das Sozialministerium und die Thüringer Staatskanzlei übernommen.

Ein Grußwort sprachen der Staatssekträr vom Sozialministerium, Herr Udo Götze sowie Herr Guntram Wothly in Vertretung für den Staatsminister, Herr Stefan Gruhner – zuständig für das Ehrenamt.

Den Festvortrag hat unser langjähriges LAG-Vorstandsmitglied, Herr Martin Kristen vom Betreuungsverein e.V. Weimar, gehalten. Thema des Vortrages war 30 Jahre LAG Betreuungsvereine – Rolle und Bedeutung der Betreuungsvereine und der ehrenamtlichen Betreuung für das Gemeinwesen. Im Anschluss hat Herr Dr. Nils Lange von der Ehrenamtsstiftung die Ehrungen der Ehrenamtlichen durchgeführt.

Neben Vertreter*innen der Thüringer Betreuungsvereine waren Gäste von der überörtlichen Betreuungsbehörde sowie aus dem Justiz- und Sozialministerien anwesend.

Die Veranstaltung wurde durch den Musiker Ron Wolfahrth und Band musikalisch begleitet. Im Anschluss an die Ehrungen gab es bei Kaffe und Kuchen in gemütlicher Atmosphäre Gelegenheit für einen Austausch der Gäste.

Stellungnahme zur beschlossenen Anpassung der Betreuervergütung im VBVG ab 2026

Am 21.03.2026 wurde im Bundesrat der Gesetzesentwurf zur Änderung der Betreuervergütung beschlossen. Das BMJ rechnet mit einer Vergütungssteigerung von über 12 Prozent zusätzlicher Vergütung. Ob diese Erhöhung bei den beruflichen BetreuerInnen und Betreuungsvereinen tatsächlich ankommt, wird bezweifelt. Denn nur bei einer ausgewogenen Konstellation von alten und neuen Betreuungsfällen sowie Heim- und Wohnungsklienten sowie auch (vermögende) selbstzahlende Klienten, könnte die Rechnung des BMJ aufgehen.

Das Gesetzgebungsverfahren wurde durch den Regierungsbruch überschattet bzw. ist aus Zeitnot infolge des derzeitigen befristeten Inflationszuschlags (bis Dezember 2025) noch in den letzten Zügen des alten Bundestages beschlossen worden. Wäre dies ausgeblieben, hätten massive Einnahmeausfälle ab Januar 2026 zahlreiche Betreuungsvereine unvermeidbar in die Insolvenz bzw. Schließung getrieben.

Der Berufsverband der Berufsbetreuer (Bdb e.V.) hatte eine Vergütungserhöhung von 27 % für dringend erforderlich gehalten und gefordert, um die Steigerung von Sachkosten und tariflichen Lohnkosten der vergangen Jahre auszugleichen sowie die Mehrarbeit, resultierend aus der Betreuungsrechtsreform, zu kompensieren.

Die nunmehr beschlossenen Aufschläge ab 2026 führen nicht zu planungssicheren Vergütungseinnahmen der Vereine, aus denen diese ihre tariflichen Personal- und Sachkosten bestreiten müssen. Nur die Option einer anzustrebenden optimalen Mischkalkulation bedeutet für Betreuungsvereine keine Planungssicherheit.

Insbesondere die weiterhin fehlende Dynamisierung der Betreuervergütung hinsichtlich Inflation und Tarifsteigerungen macht die Einnahmen der Betreuungsvereine zusätzlich planungsunsicher. Ohne Dynamisierung besteht die Gefahr, dass die Vereine den zukünftigen Kostendruck infolge anstehender Tariferhöhungen (2025, 2027 usw.) wieder mit zusätzlichen Fallzahlerhöhungen kompensieren müssen, was zu einer weiteren Qualitätsminderung in der Betreuungsarbeit führen wird.

Im neuen VBVG werden abermals die Kosten für Sprach- und Gebärdendolmetscher, die im Rahmen der rechtlichen Betreuung notwendig werden können, nicht berücksichtigt. Betreuungsvereine müssen somit weiterhin diese zusätzlichen Kosten aus den prekären Vergütungssätzen bestreiten. Von der Inanspruchnahme des Thüringer Landesprogramms Dolmetschen vom Landesverwaltungsamt, das von anderen sozialen Institutionen und Diensten kostenfrei genutzt werden kann, sind die Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen bedauerlicherweise ausgeschlossen.

Die nicht angemessenen Vergütungssätze zeigen abermals eine politische Geringschätzung des Gesetzgebers für die Care-Arbeit der rechtlichen Betreuer*innen und die fehlende Anerkennung der stetig zunehmenden betreuungsrechtlichen Mehrarbeit. Dies stellt eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für hauptamtliche Vereinsbetreuer*innen dar. Betreuungsvereine werden für ihre Mitarbeitenden zunehmend unattraktiv, insbesondere aufgrund steigender Haftungsrisiken durch mangelnde Entlastung.

Es ist auch weiterhin nicht nachvollziehbar, dass rechtlich betreute Menschen, die über 10.000 € Vermögen besitzen, weiterhin mehr für ihre Betreuung zahlen müssen, als die Staatskasse für mittellose Betreuungsfälle den Vereinen/Betreuern zahlt. Hier entlasten sich die Länder zulasten vermögender Klienten. Dies steht auch im Gegensatz zum tatsächlichen Arbeitsaufwand, denn insbesondere bei mittellosen betreuten Menschen ist der Arbeitsaufwand für zahlreiche wiederkehrende sozialrechtliche Antragstellungen sowie für eine Schuldenbereinigung bei Überschuldung weitaus höher.

Weiterhin entsteht der Eindruck, dass die Länder nicht nur die Kosten der rechtlichen Betreuung zulasten vermögender Klienten sparen wollen, sondern auch bewusst zulasten der Kommunen.

Infolge der unzureichenden akt. Vergütungsanpassungen warnen wir eindringlich vor den hier aufgeführten Folgen:

  • Die Betreuungsvereine müssen zukünftig weiterhin auf eine ausgewogene Mischkalkulation achten (Ausgleich von aufwändigen und weniger aufwändigen Betreuungsfällen) um wirtschaftlich arbeiten zu können. Dies ist jedoch nicht realistisch, da die Betreuungsvereine in der Regel erster Ansprechpartner seitens der Behörden und Gerichte für Betreuungsübernahmen sind und sich de facto die Betreuungsfälle aus wirtschaftlichem Zwang nur bedingt aussuchen können. Mit einer weiterhin erforderlichen Mischkalkulation können die Betreuungsvereine keine Planungssicherheit für ihre Finanzen erzielen.
  • „Aufwändige“ Betreuungsfälle für die kein*e Betreuer*in gefunden werden können (z.B. nicht-deutschsprachige Klienten (mit Migrationshintergrund), müssten als Ausfallbürgin zukünftig überwiegend die Betreuungsbehörden bzw. deren Mitarbeiter*innen übernehmen. Die Betreuungsbehörden (Kommunen/Landkreise) haben jedoch generell kein Anspruch auf eine Betreuervergütung und somit kommen immense Sach- und Personalkosten auf die Kommunen zu.
  • Der Beruf der rechtlichen Betreuer*innen bzw. Vereinsbetreuer*innen wird abermals unattraktiver und der bereits einsetzende Betreuermangel wird sich infolge von Renteneintritten (ca. 20 – 30 % der Betreuer*innen in den nächsten 5 bis 10 Jahren) verschärfen bzw. wird die unzureichende Vergütungsanpassung die Renteneintritte beschleunigen. Den daraus resultierenden Betreuermangel werden die Betreuungsbehörden kompensieren müssen.
  • Der Betreuermangel bzw. Nachwuchsmangel wird sich weiterhin verschärfen. Für freiberufliche Neueinsteiger bestehen mit der nunmehr beschlossenen „auskömmlichen Vergütung“ keine finanziellen Anreize, diese anspruchsvolle Arbeit mit hoher Verantwortung zu leisten. Neueinstellungen können die Mitgliedervereine nicht finanzieren.
  • Betreuungsvereine laufen weiterhin Gefahr, dass infolge massiver Arbeitsbelastung Mitarbeitende abhandenkommen.
  • Für die Vereine steigt die Gefahr in die Zahlungsunfähigkeit zu geraten und nur mit kommunalen Rettungsschirmen für Betreuungsvereine (Zusatzförderprogrammen) ihre Betreuungsarbeit fortführen zu können.
  • Bei zunehmender Betreuung durch Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörden ist zu befürchten, dass die Rechte und Ansprüche der betreuten Menschen hinsichtlich sozialer Leistungen und sozialer Teilhabe zunehmend nicht verwirklicht bzw. durchgesetzt werden. Da die Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörden Angestellte der Kommune bzw. des Landkreises sind, die letztlich auch für die Zahlung und Gewährung von beantragten Hilfen und Leistungen zuständig sind, darf bezweifelt werden, dass Behördenmitarbeiter*innen Sozialklagen für ihre betreuten Klienten gegen ihren eigenen Arbeitgeber (Dienstherr*in) führen werden.

Die Kommunen müssen sich darauf einstellen perspektivisch ihren Betreuungsvereinen finanzielle Hilfen bereitzustellen, um Insolvenzen, Schließungen und Stellenkürzungen abzuwenden. Ein Verlust an Vereinsbetreuer*innen fällt umgehend den Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörden zur Last. Ebenso werden Schließungen von Betreuungsvereinen die Behörden unmittelbar belasten, da sie dann auch die Vorsorgeberatung der Bürger*innen sowie die Begleitungs- und Schulungsaufgaben für ehrenamtliche Betreuer*innen übernehmen müssen, da diese Aufgaben die Vereine bisher leisten.

Mit der Verabschiedung des neuen VBVGs wurde eine Evaluierung für 2028 beschlossen. Im Koalitionsvertrag wurden die zeitnahe Überprüfung sowie eine nachhaltige Betreuervergütung aufgenommen. Einem neuen Gesetzgebungsverfahren müssen sich Kommunen, Landkreise sowie soziale Institutionen und Sozialwirtschaft mit massiven Nachdruck – im eigenen Interesse – für eine faire und zukunftssichere Betreuungsvergütung einsetzten.

Unsere Forderung hinsichtlich der künftigen Betreuervergütung an die Ländervertretung und Bund sind:

  • Dynamisierung (automatische Anpassung!) an Tariferhöhungen und Inflation zur Sicherstellung von Personalkosten basierend auf TVöD SuE, Entgeltgruppe 12, Stufe 4
  • Tarifkonforme Anhebung der Vergütungspauschalen – fair kalkuliert – unter
  • Anerkennung der tatsächlichen Sachkostenpauschalen gem. KGSt
  • Anerkennung des tatsächlichen zeitlichen Betreuungsaufwandes von ca. 5 Std. im Monat/pro Betreuung
  • Leistungsgerechtes Vergütungssystem einschließlich Mehraufwand innerhalb der Betreuungsführung (für Umzüge, Vermögenssorge, geschlossene Unterbringungen, Betreuerwechsel, minderjährige Kinder der Betreuten, Immobilen-/Grundeigentum)
  • Anspruch auf verlässliche und kontinuierliche Dauervergütungszahlungen aus den Justizkassen mit reduziertem Verwaltungsaufwand
  • Kostenübernahme von Sprach- und Gebärdendolmetscher sowie Ermöglichung der Inanspruchnahme des Landesprogramm Dolmetschen

Termine / Veranstaltungsplan BV Weimar


Betreuungsseminare für Ehrenamtliche (Modulfortbildungen) zur Einführung in die rechtlichen Betreuung für ehrenamtliche BetreuerInnen

Wir bieten Bevollmächtigten und ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern und Betreuerinnen, die zumeist Familienangehörige betreuen/vertreten, kostenlose Seminare zur Einführung in die rechtliche Betreuung/Vertretung an. In diesen Seminaren wird den Ehrenamtlichen fachliches Wissen zur Ausübung ihres verantwortungsvollen Ehrenamts vermittelt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich zur ehrenamtlichen Betreuungsführung untereinander auszutauschen.
Die Seminare können auch von Interessierten in Anspruch genommen werden, die sich über rechtliche Betreuung informieren möchten bzw. Interesse an einem solchen Ehrenamt haben.

Die Seminarreihe wird min. halbjährlich wiederholt. Der Einstieg ist immer zum Halbjahresbeginn (Seminar 1) vorgesehen. Nachholungen sind im Folgedurchgang möglich.

Seminar-Anmeldung

Wegen Teilnehmerbegrenzung ist zwingend eine Anmeldung erforderlich! Bei Anmeldung wird einmalig ein Auslagenersatz für Materialkosten in Höhe von 20 € fällig.

Nutzen Sie zur Seminar-Anmeldung bitte unser
Anmeldeformular zum Ausdrucken (Download) .
Wir bitten um ausgefüllte Rücksendung oder Upload.

Hier können Sie ihr eingescanntes Anmeldeformular direkt hochladen.

Hier können Sie unseren aktuellen Flyer „Vorsorge & Ehrenamt“ herunterladen:

Die Einführungsseminare finden monatlich jeweils an einem
Dienstag von 16.30 Uhr bis ca. 18.15 Uhr
in der Geschäftsstelle (Soproner Straße 1 b in Weimar-West) statt. Änderung werden hier bekanntgegeben!

Terminübersicht

Thema1. DG 2026
>Anmeldeschluss bis 22.01.2026 verlängert!

NOCH Freie Plätze vorhanden!
2. DG 2026
>Anmeldeschluss 01.09.2026
1. SEMINAR
Einführung in die Betreuung, Tätigkeiten bei

Beginn der Betreuung, Vermögensverzeichnis
und Checklisten für erste Tätigkeiten
27.01.15.09.
2. SEMINAR
Einführung in die Vermögenssorge,
Berichterstattung und Rechnungslegung
10.02.29.09.
3. SEMINAR
Einführung in Behörden- und Wohnungsangelegenheiten, Sozialleistungen
für Betreute
24.02.06.10.
4. SEMINAR
Einführung in die Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Unterbringung
10.03.27.10.
5. SEMINAR
Ausgewählte Krankheitsbilder bei Betreuung und Auswirkung auf die Betreuung /
Rolle des Betreuers / Gesprächsführung und unterstütze Entscheidungsfindung Abschlusszertifikat
24.03.10.11.
Download/Import Termine via ICS-Datei für Kalender auf Smartphone oder Computer2026_1_Durchgang.ics2026_2_Durchgang.ics

Alle Termine bzw. Terminänderungen finden Sie immer aktuell im Internet unter termine.bv-we.de

Wichtiger Hinweis:
In den Seminaren wird ausschließlich Grundwissen zur rechtlichen Betreuung vermittelt und sind deshalb ausschließlich für den Einstieg in die ehrenamtliche Betreuung vorgesehen.
Ab 2023 sind für die berufliche Betreuung zertifizierte Ausbildungsprogramme bzw. Studiengänge an Bildungsinstituten zwingend erforderlich (Sachkundenachweis) sowie ein behördliches Registierungsverfahren; diese sind mit erheblichen Kosten verbunden.
Die Frei-/Berufliche Betreuung ist mit einer hohen Verantwortung und hohem Haftungsrisiko verbunden und erfordert umfangreiches Fachwissen in vielen Rechtsbereichen. Dennoch kann eine Ehrenamtsbetreuung – langfristig gesehen – der Einstieg in eine berufliche Ausübung sein.


Veranstaltungen
für Mitglieder, Ehrenamtliche und Kooperationspartner

Änderungen vorbehalten; schriftliche Einladungen erfolgen!


In Planung/Vormerkung für 2026

Mitgliederveranstaltungen 2026, rot = Korrekturen/Änderungen

 

Unsere Vortragsangebote in der Volkshochschule Weimar:

Anmeldung: VHS Weimar

DatumTehma
25.02. / 17.00 UhrVorsorgevollmacht
11.03. / 17.00 UhrPatientenverfügung
25.03. / 17.00 UhrBetreuung als Ehrenamt

weitere Inhalte:

> allgemeine Vereinsinformationen
> Online-Beratung
> Mitarbeiter*innen

Angebot Langzeitpraktikum für Studierende

Praktikum im Betreuungsverein e. V. Weimar

Der Betreuungsverein Weimar ermöglicht Studierenden aus sozialen und pädagogischen Fachbereichen ein Langzeitpraktikum (Praxissemester) zu absolvieren. Im Anschluss besteht ggf. die Möglichkeit, ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Betreuungsverein aufzunehmen.

Die Mitarbeitenden vom Betreuungsverein führen gerichtlich bestellte rechtliche Betreuungen.  Derzeit werden acht Sozialarbeiter*innen beschäftigt. Unsere Klientel umfasst erwachsene Menschen mit vorwiegend psychischen Erkrankungen sowie geistigen Behinderungen. Durch die gerichtliche Betreuerbestellung fungieren unsere Mitarbeiter*innen als gesetzliche Vertreter u.a. in den Bereichen Behördenangelegenheiten, Gesundheitsangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Zwangsunterbringung, Schuldenregulierung und Vermögenssorge. Weiterhin unterstützt der Betreuungsverein ehrenamtlich bestellte Betreuer*innen, die zumeist Familienangehörige betreuen, mit Beratung, Schulung und Anleitung.

Praktikanten übernehmen allgemeine Bürotätigkeiten in Zusammenhang mit Betreuungsführung sowie Ehrenamtsbegleitung (Empfang, Sachbearbeitung, Verwaltung, Organisation). Weiterhin begleiten Praktikanten regelmäßig unsere Klienten (z.B. zu Behörden und Ärzten) und machen Hausbesuche. Nach einer Einarbeitungsphase erfolgt eine intensive Fallbegleitung von ausgewählten Betreuungsfällen, mit der Möglichkeit – unter Anleitung – zunehmend eigenständig Betreuungstätigkeiten (im Rahmen des Betreuungs-Case-Managements) zu übernehmen.

Wir bieten unseren Praktikanten:

  • ein eigenen Arbeitsplatz mit internetfähigen PC und Telefon
  • eine einmalige Aufwandspauschale in Höhe von 425 € bei einem Langzeitpraktikum
  • ggf. eine Monatskarte für die Weimarer Stadtbusse
  • ein freundliches und kollegiales Team

Über ein Praktikum im Betreuungsverein erhalten Praktikanten einen intensiven Einblick im sozialrechtlichen Bereich. Weiterhin lernen die Praktikanten das Leistungsspektrum und verschiedene Arbeitsfelder von sozialer Arbeit kennen; u.a. kooperieren wir mit Betreuungsbehörden, psychiatrische Einrichtungen, Pflegeheimen, Sozialleistungsträger, Schuldnerberatung, Suchthilfeeinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Einrichtungen der stationären und ambulanten Eingliederungs- und Jugendhilfe.

Unabhängig von Praktika und geringf. Beschäftigung besteht die Möglichkeit für Studierende sich im Betreuungsverein mit ehrenamtlichen Betreuungsübernahmen zu engagieren. Für die Führung einer ehrenamtlichen Betreuung werden jährlich 425 € Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse gezahlt. Ehrenamtliche Betreuer*innen werden vom Betreuungsverein geschult und angeleitet.

Ihre Bewerbungen richten Sie schriftlich an unsere Dienstanschrift oder per Mail an info@bv-we.de.

Online-Beratung

Online-Beratung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, Beratungen im Bereich eherenamtlicher Betreuungsführung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung online per Video-Chat durchzuführen.


Ablauf:

  1. Sie vereinbaren mit uns einen Termin für die Beratung per Email (email@bv-we.de)
  2. kurz vor dem Termin senden wir Ihnen einen Link zur Videokonferenz per Email zu
  3. in einer zweiten Email erhalten Sie ein Passwort, welches Sie zum Betreten des virtuellen Konferenzraumes benötigen
  4. zum vereinbarten Termin rufen Sie den Link auf und müssen evtl. Ihr Mikrofon und die Kamera freigeben

technische Voraussetzungen:

  • Computer/Laptop/Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher/Kopfhörer
  • Internetzugang
  • Testseite > https://test.webrtc.org/

Hinweis zum Datenschutz:

Der Videochat läuft gemäß der DSGVO verschlüsselt über Server mit Standort in Deutschland.
Der Video-Chat wird nicht aufgezeichnet.
Es ist keine Registrierung notwendig. Sie können das Angebot auch anonym nutzen.
Der Betreuungsverein e.V. Weimar speichert Ihre Emailadresse zur Übermittlung der Zugangsdaten für den Video-Chat. Diese wird nach der Beratung wieder gelöscht.
Weitere Daten werden unsererseits nur während des Gespräches erhoben, wenn sie für eine spätere Übermittlung weiterführender Informationen notwendig sind. Dies bedarf aber Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

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