Aktionsbündnis der Betreuungsvereine

Die LAG Betreuungsvereine Thüringen hat sich am Aktionsbündnis der Betreuungsvereine beteiligt

Thüringer Vereinsbetreuer*innen sowie stellvertretend die Landesarbeitsgemeinschaft haben sich dem bundesweiten Aktionsbündnis der Betreuungsvereine angeschlossen.

Anlässlich der Justizministerkonferenz in Hannover am 05.06.2024 haben die Betreuungsvereine vor Ort gegen die prekäre Betreuer-Vergütungssituation in der rechtlichen Betreuung protestiert.

NDR-Pressebericht
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Betreuungsvereine-in-Niedersachsen-fordern-Zukunftssicherheit,betreuungsvereine104.html

Die nicht bedarfsgedeckte Finanzierung führt dazu, dass die Betreuungsvereine Ihre tariflichen Personalkosten sowie Sachkosten nicht mehr finanzieren können.

Die derzeitigen schlechten Arbeitsbedingungen werden zu einem weiteren Mangel an beruflichen Betreuer*innen führen.
Wenn der Betreuermangel sich fortsetzt und die Betreuungsvereine aufgrund von Finanznot dauerhaft schließen müssen, werden die Betreuungsbehörden der Kommunen und Landkreise als „Ausfallbürge“ von den Betreuungsgerichten für die Betreuungsfälle eingesetzt.

In Thüringen werden (Stand 2021) rund 40.000 Menschen rechtlich betreut. In 22.000 Betreuungsfällen waren berufliche Betreuer*innen bestellt und davon in ca. 3.200 Fällen hauptamtliche Vereinsbetreuer*innen.

In rund 12.000 Betreuungsfällen waren ehrenamtliche Betreuer*innen (überwiegend Familienangehörige) von den Gerichten bestellt. Wenn die Betreuungsvereine schließen, dann müssen sich die Betreuungsbehörden auch zusätzlich um die Schulung und Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer*innen kümmern.

Detailliertere Information sowie Hintergründe entnehmen Sie bitte der hier verlinkten Stellungnahme/Pressemitteilung, dem Positionspapier und Infoblatt des Bdb e.V ( https://www.berufsbetreuung.de/presse/bdb-fordert-reform-des-verguetungssystems/ ) sowie aus der Internetseite vom Aktionsbündnis: https://www.bi-bv.net/

Aktuelle gerichtliche Entscheidung zu „Behördenbetreuung“