Stellungnahme zur neuen Grundsicherung aus betreuungsrechtlicher Sicht

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

1. Verschärfung der Sanktionen und Leistungseinstellungen

Die geplanten Regelungen zur Deckelung der Unterkunftskosten, zu verschärften Sanktionen sowie zur vollständigen Leistungseinstellung bei sogenannter „Nicht-Erreichbarkeit“ sind aus Sicht rechtlicher Berufsbetreuer*innen äußerst problematisch. Viele betreute Menschen – insbesondere Personen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen sowie Menschen in psychosozialen Krisen – können häufig die Anforderungen des Jobcenters nicht durchgängig erfüllen.

Bereits heute fällt es Jobcentern schwer, diese Personengruppen angemessen zu unterstützen. Eine vollständige Einstellung von Leistungen kann gravierende Folgen haben – beispielsweise, wenn sich eine alleinstehende und handlungsunfähige Person über Wochen in stationärer Behandlung befindet. Betreuungsverfahren dauern häufig mehrere Monate. Eine Leistungsunterbrechung durch eine unterstellte „Nicht-Erreichbarkeit“ mit Wegfall des Krankenversicherungsschutzes ist in solchen Fällen sozial nicht vertretbar.

Auch stellt sich die Frage, wie künftig ein Jobcenter verwaltungsrechtlich wirksam einer nicht erreichbaren Person per Bescheid die Einstellung der Leistung infolge von “Nicht-Erreichbarkeit“ zustellen kann bzw. ob hierfür zuvor die betreuungsgerichtliche Bestellung eines Abwesenheitspflegers erforderlich ist.

2. Risiko existenzieller Notlagen

Die geplanten Regelungen erhöhen die Gefahr von:

  • Miet- und Energieschulden
  • Zwangsräumungen und Wohnungslosigkeit
  • Verlust des Krankenversicherungsschutzes
  • Verschärfung psychischer oder sozialer Krisen

Diese Entwicklungen werden nicht nur das Leben der Betroffenen massiv belasten, sondern auch Folgekosten für Kommunen, Wohnungswirtschaft, Krankenversicherungen und Justiz verursachen.

3. Auswirkungen auf das Betreuungssystem

Die Verschärfungen im SGB II und die Folgen werden absehbar zu einem Anstieg an Betreuungsnotwendigkeit bzw. Betreuungsverfahren führen – etwa durch Schuldenregulierung, Klage- und Widerspruchsverfahren, Obdachlosigkeit sowie die schwieriger werdende Wohnungssuche. Dieser Mehrbedarf an Betreuerbestellungen trifft auf ein bereits jetzt angespanntes System: In einigen Regionen besteht bereits ein deutlicher Mangel an beruflichen Betreuer*innen, der sich in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels und prekärer Betreuervergütung weiter verschärfen wird.

Betreuungsbehörden müssen als Ausfallbürginnen bei Betreuermangel Betreuungen übernehmen, was auch für die kommunale Verwaltung zu erheblichen Mehrbelastungen führen wird.

4. Belastungen bestehender Betreuungen

Für bereits betreute Leistungsberechtigte mit Bürgergeldbezug wird der Aufwand ebenfalls steigen. Besonders die Absenkung der anerkannten Unterkunftskosten trifft viele Menschen, die bereits heute häufig auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind. Zunehmende erforderliche Umzüge sind angesichts des angespannten Wohnungsmarkts kaum realisierbar. Infolge der neuen Vermieter-Pflichten wird die Bereitschaft in der Wohnungswirtschaft sinken, Grundsicherungsempfängern Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

5. Appell

Die LAG Betreuungsvereine Thüringen fordert die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die geplanten Verschärfungen im SGB II hinsichtlich ihrer sozialen Sinnhaftigkeit sowie der zu erwartenden Folge- und Nebenkosten zu überprüfen.

Ein Grundsicherungsgesetz muss existenzielle Sicherheit gewährleisten und Teilhabe ermöglichen. Nicht-Erreichbarkeit kann lediglich auf mangelnde (rechtliche) Handlungsfähigkeit zurückzuführen sein. Der vorliegende Entwurf enthält keine ausreichenden Schutzmechanismen für Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen und setzt diese ohnehin vulnerable Gruppe einem erhöhten Risiko behördlicher Willkür aus.