Zusammenfassung zur Betreuungsrechtsreform:
- Neuordnung der Betreuungsgesetze zur Entkopplung vom Vormunschaftsgesetz
- Qualitätserhöhung durch Professionalisierung in der beruflichen Betreuung (Sachkundenachweis und Registrierungspflicht für Bereufsbetreuer+innen)
- betreuerische Untersützung VOR betreuerischer Vertretung
- mehr Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung der Betroffenen (Umsetztung UN-Behindertenrechtskonvention)
- Abkehr vom „Wohle der betreuten Person“ und Orientierung hin zum „Wunsch und Willen der betreuten Person“
- Einführung einer gesetztlichen Ehegatten-Notfall-Vertretungsregelung
- Mehr Unterstützungsanspruch von ehrenamtlichen Betreuer*innen ggü. Betreuungsbehörde und Betreuungsgericht
- bedarfsgerechte Finanzierung statt Förderung der Betreuungsvereine zur besseren Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuer*innen
Anbei stellen Wir Verlinkungen mit weiterführenden Informationen und Downloads zur Verfügung:
Infos vom BMJ zu Inhalten und Zielen der Reform: http://www.bmj.de/betreuungsrecht
Rechtslage „Bisher und Neu“ im Überblick:
https://www.horstdeinert.de/app/download/19080199625/BGB_Synopse_Betreuungsrecht.pdf?t=1656664851
Quelle: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuungsrechtsreform