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Stellungnahme zur neuen Grundsicherung aus betreuungsrechtlicher Sicht
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
1. Verschärfung der Sanktionen und Leistungseinstellungen
Die geplanten Regelungen zur Deckelung der Unterkunftskosten, zu verschärften Sanktionen sowie zur vollständigen Leistungseinstellung bei sogenannter „Nicht-Erreichbarkeit“ sind aus Sicht rechtlicher Berufsbetreuer*innen äußerst problematisch. Viele betreute Menschen – insbesondere Personen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen sowie Menschen in psychosozialen Krisen – können häufig die Anforderungen des Jobcenters nicht durchgängig erfüllen.
Bereits heute fällt es Jobcentern schwer, diese Personengruppen angemessen zu unterstützen. Eine vollständige Einstellung von Leistungen kann gravierende Folgen haben – beispielsweise, wenn sich eine alleinstehende und handlungsunfähige Person über Wochen in stationärer Behandlung befindet. Betreuungsverfahren dauern häufig mehrere Monate. Eine Leistungsunterbrechung durch eine unterstellte „Nicht-Erreichbarkeit“ mit Wegfall des Krankenversicherungsschutzes ist in solchen Fällen sozial nicht vertretbar.
Auch stellt sich die Frage, wie künftig ein Jobcenter verwaltungsrechtlich wirksam einer nicht erreichbaren Person per Bescheid die Einstellung der Leistung infolge von “Nicht-Erreichbarkeit“ zustellen kann bzw. ob hierfür zuvor die betreuungsgerichtliche Bestellung eines Abwesenheitspflegers erforderlich ist.
2. Risiko existenzieller Notlagen
Die geplanten Regelungen erhöhen die Gefahr von:
- Miet- und Energieschulden
- Zwangsräumungen und Wohnungslosigkeit
- Verlust des Krankenversicherungsschutzes
- Verschärfung psychischer oder sozialer Krisen
Diese Entwicklungen werden nicht nur das Leben der Betroffenen massiv belasten, sondern auch Folgekosten für Kommunen, Wohnungswirtschaft, Krankenversicherungen und Justiz verursachen.
3. Auswirkungen auf das Betreuungssystem
Die Verschärfungen im SGB II und die Folgen werden absehbar zu einem Anstieg an Betreuungsnotwendigkeit bzw. Betreuungsverfahren führen – etwa durch Schuldenregulierung, Klage- und Widerspruchsverfahren, Obdachlosigkeit sowie die schwieriger werdende Wohnungssuche. Dieser Mehrbedarf an Betreuerbestellungen trifft auf ein bereits jetzt angespanntes System: In einigen Regionen besteht bereits ein deutlicher Mangel an beruflichen Betreuer*innen, der sich in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels und prekärer Betreuervergütung weiter verschärfen wird.
Betreuungsbehörden müssen als Ausfallbürginnen bei Betreuermangel Betreuungen übernehmen, was auch für die kommunale Verwaltung zu erheblichen Mehrbelastungen führen wird.
4. Belastungen bestehender Betreuungen
Für bereits betreute Leistungsberechtigte mit Bürgergeldbezug wird der Aufwand ebenfalls steigen. Besonders die Absenkung der anerkannten Unterkunftskosten trifft viele Menschen, die bereits heute häufig auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind. Zunehmende erforderliche Umzüge sind angesichts des angespannten Wohnungsmarkts kaum realisierbar. Infolge der neuen Vermieter-Pflichten wird die Bereitschaft in der Wohnungswirtschaft sinken, Grundsicherungsempfängern Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
5. Appell
Die LAG Betreuungsvereine Thüringen fordert die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die geplanten Verschärfungen im SGB II hinsichtlich ihrer sozialen Sinnhaftigkeit sowie der zu erwartenden Folge- und Nebenkosten zu überprüfen.
Ein Grundsicherungsgesetz muss existenzielle Sicherheit gewährleisten und Teilhabe ermöglichen. Nicht-Erreichbarkeit kann lediglich auf mangelnde (rechtliche) Handlungsfähigkeit zurückzuführen sein. Der vorliegende Entwurf enthält keine ausreichenden Schutzmechanismen für Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen und setzt diese ohnehin vulnerable Gruppe einem erhöhten Risiko behördlicher Willkür aus.
schlechte Zahlungsmoral der Betreunngsgericht
Termine / Veranstaltungsplan BV Weimar
Betreuungsseminare für Ehrenamtliche (Modulfortbildungen) zur Einführung in die rechtlichen Betreuung für ehrenamtliche BetreuerInnen
Wir bieten Bevollmächtigten und ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern und Betreuerinnen, die zumeist Familienangehörige betreuen/vertreten, kostenlose Seminare zur Einführung in die rechtliche Betreuung/Vertretung an. In diesen Seminaren wird den Ehrenamtlichen fachliches Wissen zur Ausübung ihres verantwortungsvollen Ehrenamts vermittelt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich zur ehrenamtlichen Betreuungsführung untereinander auszutauschen.
Die Seminare können auch von Interessierten in Anspruch genommen werden, die sich über rechtliche Betreuung informieren möchten bzw. Interesse an einem solchen Ehrenamt haben.
Die Seminarreihe wird min. halbjährlich wiederholt. Der Einstieg ist immer zum Halbjahresbeginn (Seminar 1) vorgesehen. Nachholungen sind im Folgedurchgang möglich.
Seminar-Anmeldung
Wegen Teilnehmerbegrenzung ist zwingend eine Anmeldung erforderlich! Bei Anmeldung wird einmalig ein Auslagenersatz für Materialkosten in Höhe von 20 € fällig.
Nutzen Sie zur Seminar-Anmeldung bitte unser
Anmeldeformular zum Ausdrucken (Download) .
Wir bitten um ausgefüllte Rücksendung oder Upload.
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Hier können Sie ihr eingescanntes Anmeldeformular direkt hochladen.
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Hier können Sie unseren aktuellen Flyer „Vorsorge & Ehrenamt“ herunterladen:
Die Einführungsseminare finden regulär – soweit unten nicht anders angegeben – ein bis zweimal monatlich dienstags von 16.30 Uhr bis ca. 18.15 Uhr statt.
in der Geschäftsstelle (Soproner Straße 1 b in Weimar-West) statt. Änderung werden hier bekanntgegeben!
Terminübersicht
| Thema | 2. DG 2026 > Anmeldeschluss 01.09.2026 | 1. DG 2027 > Anmeldeschluss 30.12.2026 |
|---|---|---|
| 1. SEMINAR Einführung in die Betreuung, Tätigkeiten bei Beginn der Betreuung, Vermögensverzeichnis und Checklisten für erste Tätigkeiten | Mittwoch, 16.09. abweichender Veranstaltungsort: Herderplatz 14, Herder-Saal | vorauss. Beginn: 12.01.2027 |
| 2. SEMINAR Einführung in die Vermögenssorge, Berichterstattung und Rechnungslegung | Dienstag, 29.09. | 26.01. |
| 3. SEMINAR Einführung in Behörden- und Wohnungsangelegenheiten, Sozialleistungen für Betreute | Dienstag ,06.10. | 09.02. |
| 4. SEMINAR Einführung in die Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Unterbringung | Dienstag, 27.10. | 23.02. |
| 5. SEMINAR Ausgewählte Krankheitsbilder bei Betreuung und Auswirkung auf die Betreuung / Rolle des Betreuers / Gesprächsführung und unterstütze Entscheidungsfindung Abschlusszertifikat | Dienstag, 10.11. | 09.03. |
| Nachholtermin bei Unterbrechung | 06.04. | |
| Download/Import Termine via ICS-Datei für Kalender auf Smartphone oder Computer | 2026_2_Durchgang.ics |
Alle Termine bzw. Terminänderungen finden Sie immer aktuell im Internet unter termine.bv-we.de
Wichtiger Hinweis:
In den Seminaren wird ausschließlich Grundwissen zur rechtlichen Betreuung vermittelt und sind deshalb ausschließlich für den Einstieg in die ehrenamtliche Betreuung vorgesehen.
Ab 2023 sind für die berufliche Betreuung zertifizierte Ausbildungsprogramme bzw. Studiengänge an Bildungsinstituten zwingend erforderlich (Sachkundenachweis) sowie ein behördliches Registierungsverfahren; diese sind mit erheblichen Kosten verbunden.
Die Frei-/Berufliche Betreuung ist mit einer hohen Verantwortung und hohem Haftungsrisiko verbunden und erfordert umfangreiches Fachwissen in vielen Rechtsbereichen. Dennoch kann eine Ehrenamtsbetreuung – langfristig gesehen – der Einstieg in eine berufliche Ausübung sein.
Veranstaltungen
für Mitglieder, Ehrenamtliche und Kooperationspartner
Änderungen vorbehalten; schriftliche Einladungen erfolgen!
In Planung/Vormerkung für 2026
| März Mi., 18.03. | Betreuerfrühstück 9:00 – 10.30 Uhr, Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche BetreuerInnen, (Geschäftsstelle) |
| April Mi., 29.04. | Fortbildung für Ehrenamtliche – Thema: Krankheitsbilder 16.00 – 17.30 Uhr, Soproner Straße 1, Seniorenheim, Fenstersaal |
| Juni Fr., 19.06. | Sommer-Vereinsausflug |
| September Mi., 23.09. | 16.00 Uhr Fortbildung zu einem betreuungsrelevantem Thema (Zusatzfortbildung 2) + im Anschluss : |
| 17.00 Uhr Mitgliederversammlung | |
| Dezember Mi., 09.12. | Mitglieder-Weihnachtsfeier |
Unsere Vortragsangebote in der Volkshochschule Weimar:
Anmeldung: VHS Weimar
| Datum | Tehma |
|---|---|
| 25.02. / 17.00 Uhr | Vorsorgevollmacht |
| 11.03. / 17.00 Uhr | Patientenverfügung |
| 25.03. / 17.00 Uhr | Betreuung als Ehrenamt |
weitere Inhalte:
> allgemeine Vereinsinformationen
> Online-Beratung
> Mitarbeiter*innen
Angebot Langzeitpraktikum für Studierende
Praktikum im Betreuungsverein e. V. Weimar
Der Betreuungsverein Weimar ermöglicht Studierenden aus sozialen und pädagogischen Fachbereichen ein Langzeitpraktikum (Praxissemester) zu absolvieren. Im Anschluss besteht ggf. die Möglichkeit, ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Betreuungsverein aufzunehmen.
Die Mitarbeitenden vom Betreuungsverein führen gerichtlich bestellte rechtliche Betreuungen. Derzeit werden acht Sozialarbeiter*innen beschäftigt. Unsere Klientel umfasst erwachsene Menschen mit vorwiegend psychischen Erkrankungen sowie geistigen Behinderungen. Durch die gerichtliche Betreuerbestellung fungieren unsere Mitarbeiter*innen als gesetzliche Vertreter u.a. in den Bereichen Behördenangelegenheiten, Gesundheitsangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Zwangsunterbringung, Schuldenregulierung und Vermögenssorge. Weiterhin unterstützt der Betreuungsverein ehrenamtlich bestellte Betreuer*innen, die zumeist Familienangehörige betreuen, mit Beratung, Schulung und Anleitung.
Praktikanten übernehmen allgemeine Bürotätigkeiten in Zusammenhang mit Betreuungsführung sowie Ehrenamtsbegleitung (Empfang, Sachbearbeitung, Verwaltung, Organisation). Weiterhin begleiten Praktikanten regelmäßig unsere Klienten (z.B. zu Behörden und Ärzten) und machen Hausbesuche. Nach einer Einarbeitungsphase erfolgt eine intensive Fallbegleitung von ausgewählten Betreuungsfällen, mit der Möglichkeit – unter Anleitung – zunehmend eigenständig Betreuungstätigkeiten (im Rahmen des Betreuungs-Case-Managements) zu übernehmen.
Wir bieten unseren Praktikanten:
- ein eigenen Arbeitsplatz mit internetfähigen PC und Telefon
- eine einmalige Aufwandspauschale in Höhe von 425 € bei einem Langzeitpraktikum
- ggf. eine Monatskarte für die Weimarer Stadtbusse
- ein freundliches und kollegiales Team
Über ein Praktikum im Betreuungsverein erhalten Praktikanten einen intensiven Einblick im sozialrechtlichen Bereich. Weiterhin lernen die Praktikanten das Leistungsspektrum und verschiedene Arbeitsfelder von sozialer Arbeit kennen; u.a. kooperieren wir mit Betreuungsbehörden, psychiatrische Einrichtungen, Pflegeheimen, Sozialleistungsträger, Schuldnerberatung, Suchthilfeeinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Einrichtungen der stationären und ambulanten Eingliederungs- und Jugendhilfe.
Unabhängig von Praktika und geringf. Beschäftigung besteht die Möglichkeit für Studierende sich im Betreuungsverein mit ehrenamtlichen Betreuungsübernahmen zu engagieren. Für die Führung einer ehrenamtlichen Betreuung werden jährlich 425 € Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse gezahlt. Ehrenamtliche Betreuer*innen werden vom Betreuungsverein geschult und angeleitet.
Ihre Bewerbungen richten Sie schriftlich an unsere Dienstanschrift oder per Mail an info@bv-we.de.
Online-Beratung
Online-Beratung
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, Beratungen im Bereich eherenamtlicher Betreuungsführung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung online per Video-Chat durchzuführen.
Ablauf:
- Sie vereinbaren mit uns einen Termin für die Beratung per Email (email@bv-we.de)
- kurz vor dem Termin senden wir Ihnen einen Link zur Videokonferenz per Email zu
- in einer zweiten Email erhalten Sie ein Passwort, welches Sie zum Betreten des virtuellen Konferenzraumes benötigen
- zum vereinbarten Termin rufen Sie den Link auf und müssen evtl. Ihr Mikrofon und die Kamera freigeben
technische Voraussetzungen:
- Computer/Laptop/Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher/Kopfhörer
- Internetzugang
- Testseite > https://test.webrtc.org/
Hinweis zum Datenschutz:
Der Videochat läuft gemäß der DSGVO verschlüsselt über Server mit Standort in Deutschland.
Der Video-Chat wird nicht aufgezeichnet.
Es ist keine Registrierung notwendig. Sie können das Angebot auch anonym nutzen.
Der Betreuungsverein e.V. Weimar speichert Ihre Emailadresse zur Übermittlung der Zugangsdaten für den Video-Chat. Diese wird nach der Beratung wieder gelöscht.
Weitere Daten werden unsererseits nur während des Gespräches erhoben, wenn sie für eine spätere Übermittlung weiterführender Informationen notwendig sind. Dies bedarf aber Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.